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Sonstiges
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bullet Keine Gebühren für die Nutzung innerhalb der Garantiezeit...
bulletSkat- und Kniffel-Blöcke zum Downloaden
bulletArbeitsdesktop zum Download
bullet Grubenabfuhr - Was ändert sich 2006
bullet Elektronikgeräte zur Wiederverwertung abgeben
bullet Nachzahlungen verjähren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebühren für die Nutzung innerhalb der Garantiezeit

Das Europäische Gericht hat eine nationale Regelung gekippt., nach der ein Händler dem Käufer für einen Artikel, welcher innerhalb der zweijährigen Garantiezeit aufgrund eines Mangels reklamiert wird, eine Gebühr für die bisherige Nutzung in Rechnung stellen kann.

Somit darf der Händler (Europäischer Gerichtshof, Az. C-404/06) dem Käufer nach dem Umtausch oder nach erfolgter Reparatur keine Gebühren für die Nutzung abverlangen.

 

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Spiellisten zum Downloaden

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Download Arbeitsdesktop
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Nachzahlungen verjähren

Vermieter haben 12 Monate Zeit, die fälligen Betriebskosten abzurechnen.

Spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes ist dem Mieter die Abrechnung mitzuteilen (§556, Abs. 3 BGB).

Hierbei handelt es sich für den Vermieter um eine Ausschlussfrist. Nachforderungen gegenüber dem Mieter kann er nach Ablauf der Frist nicht mehr geltend machen. Trifft die Abrechnung später beim Mieter ein und er zahlt diese nicht, muss der Vermieter nachweisen, dass  er die Verzögerung nicht zu vertreten hat

 

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Elektronikgeräte zur Wiederverwertung abgeben

Ab 24. März dürfen Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 24. November 2005 keine Elektrogeräte mehr wegwerfen. Sie müssen der Wiederverwertung zugeführt werden.

Endverbraucher haben dann die Möglichkeit der kostenlosen Entsorgung durch die BSR.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Tel.: 75 92 49 00 (BSR), Tel.: 55 77 54 13 (DEKRA) oder unter www.dekra-umwelt.de und www.bsr.de .

 

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Aktualisiert Klaus Thiem Samstag, 07. Januar 2012 18:55:45

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